Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration (Allgemeines)

Pernille, Wednesday, 05.09.2018, 12:17 (vor 2969 Tagen)

Ein schwerbehinderte Mensch ist vom Ausland. Er möchte einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen.
Er muss hierfür u.a. eine sprachliche Prüfung (deutsch für Zuwanderer) machen. Der Arbeitgeber hat dies als Sonderurlaub nicht anerkannt.

D.H. der Mitarbeiter muss sein Erholungsurlaub dafür verwenden.

Ist das rechtens? Es geht ja hier um die Integration eines Ausländers in Deutschland und auf der andere Seite darum, dass die Erholungstage für schwerbehinderten Menschen wichtig sind.

Ist dies als Fortbildung zu sehen? Oder welche andere Argumente könnten zutreffen?

Sonderurlaub ist im §28 im TVÖD abgedeckt. Da steht nichts zu Behördentermine.

Was ist die eigentliche Rechtlage hier?


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