Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.09.2018, 12:24 (vor 2969 Tagen) @ Pernille

Moin Moin Pernille,

zunächst die Frage, als was die/der Beschäftigte bei Euch arbeitet. Ist der Sprachnachweis für die Arbeit wesentlich, kann diese Prüfung als dienstliches Interesse gewertet werden. Ggf. ist dies auch unter staatsbürgerliche Pflichten einzusortieren. Ich würde, da hier die Schwerbehinderung keine Rolle spielt, mal mit Deiner Personalvertretung Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, wie der Arbeitgeber in vergleichbaren Fällen gehandelt hat und wie dieser den Anspruch auf Dienstbefreiung sieht.

Liebe Grüße

Hendrik


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