Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 06.09.2018, 07:44 (vor 2968 Tagen) @ Pernille

Es geht hier um eine Sprachtest, die man durchführen muss, um deutsche Staatsbürger zu werden. Ohne diese Prüfung kann der MA keine Einbürgerung bekommen. Es ist also ein Pflichttermin um halt "deutsch zu werden":

Jetzt mal ganz ehrlich: warum sollte für diese Privatangelegenheit Sonderurlaub gewährt werden? In der vorliegenden Konstellation hat das weder etwas mit dem Beruf, noch mit einer Schwerbehinderung zu tun. Er ist EU-Bürger und es besteht daher wohl kaum keine Notwendigkeit die Staatsbürgerschaft zu wechseln.

Wir haben meist 6 Wochen Urlaub im Jahr, ggf. plus eine Woche SB-Urlaub, da kann man wohl einen Tag dafür nutzen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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