Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration (Allgemeines)

Pernille, Wednesday, 05.09.2018, 15:05 (vor 2969 Tagen) @ Hendrik1

Der MA ist aus den Niederlanden und er spricht fließend deutsch und die Sprachprüfung ist eher unter seinem Niveau. Er muss beweisen können, dass er ausreichende Deutschfähigkeiten hat. Das ist nur möglich durch die offizielle Sprachprüfung "Deutsch für Zuwandere". Deutsche Bürokratie halt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion