Wahlberechtigung (Wahlen)
Hallo,
der LPK-SGB IX (Düwell, § 94 Rn 13) bejaht eine Wahlberechtigung von "normalen" Rehabilitanten in einem privatwirtschaftlichen Berufsbildungswerk auch mit Verweis auf BAG vom 27.6.2001, 7 ABR 50/99
https://www.jurion.de/urteile/bag/2001-06-27/7-abr-50_99/
Lediglich bei Werkstattmitarbeitern, die eindeutig unter die Definition des § 221 Abs. 3 iVm mit § 51 SGB IX fallen und ein "arbeitnehmerähnliches" Rechtsverhältnis haben, wählen ihren eigenen Werkstattrat.
Im Zweifelsfall hat der Status als AN Vorrang ggü. dem "arbeitnehmerähnlichen" Verhältnis (LPK-SGB IX, Jacobs, § 138 Rn 6)
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&Tschüß
Wolfgang