Arbeitgeber will Beauftragten abschaffen (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Monday, 15.05.2006, 14:08 (vor 6563 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

hier gibt es folgende Möglichkeiten:

Den AG, die Juristin einmal auf den § 80 (8) hinweisen. Diese Brennung hat unverzüglich nach der Wahl der SchwbV zu erfolgen.

Wende dich an die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt mit der Bitte um Unterstützung. Diese könnten den AG auch auf den § 80 (8) und seine möglichen Folgen hinweisen.

Weiter bleibt aber auch die Möglichkeit, sofern der AG hier keinen Beauftragten benennt, sich als SchwbV mit allen Angelegenheiten an die Betriebsleitung / Vorstand direkt zu wenden.

Ich glaube der sieht dann sehr schnell ein, dass hier eine Benennung erfolgen sollte. Der AG kann aber auch mehrere benennen.


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