Arbeitgeber will Beauftragten abschaffen (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 09.06.2006, 16:17 (vor 6539 Tagen) @ Ede aus dem Bayerwald

Hallo Ede,

der Kommentar (z.B. Knittel) schreibt hier: ....... Jeder Arbeitgeber, der schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte beschäftigt, ist zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet, der ihn in deren Angelegenheiten verantwortlich vertritt.

Also nur dann Verpflichtung zur Bestellung eines BASchwb sofern mind. 1 Schwerbehinderter oder Gleichgestellter im Betrieb beschäftigt ist.

Auch empfinde diese Tatsache nicht als optimal, denn der BASchwb sollte ja auch die Beschäftigung von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten fördern. Daher würde es Sinn machen, dass alle Betriebe diese Bestellung vornehmen müssten. Aber leider ist ja auch das Nichtbefolgen dieser Pflicht zur Bestellung nicht mit irgendeiner Ahndung belegt. Fällt auch nicht unter den § 156 SGB IX.


Ich kenne aber auch andere Aussagen, welche Deine Auffassung vertreten:

z.B. Im SGB IX Kommentar mit Praxishandbuch des asgard Verlages (neu).

..... Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beauftragten für Schwerbehindertenangelegenheiten zu bestellen. Diese Pflicht trifft jeden Arbeitgeber, unabhängig davon, ob er zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet ist (§ 71) oder ob in seinem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung existiert. Diese Verpflichtung trifft ihn auch dann, wenn er obwohl beschäftigungspflichtig keinen Menschen mit schweren Behinderungen oder Gleichgestellten beschäftigt (vgl. Cramer § 28 Rn 2).


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