Wann muß Arbeitgeber einen Beauftragten bestellen (§ 98 SGB IX)? (Umgang mit Arbeitgeber)
» Soweit mir bekannt ist, muss der Arbeitgeber sogar einen Beauftragten für Behindertenfragen bestellen, wenn überhaupt keine Behinderten in der Dienststelle/Betrieb tätig sind!
Die sehr weitgehende Auffassung, dass auch Arbeitgeber, bei denen es überhaupt keine schwerbehinderte bzw. keine gleichgestellte Beschäftigte gibt, einen Arbeitgeberbeauftragten bestellen müssen nach [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_596]§ 98 SGB IX[/link], erscheint mir entgegen der Ansicht einzelner Kommentare etwas überzogen und findet im Gesetz keine Stütze.
Ebenso Düwell, Vorsitzender Richter beim Bundesarbeitsgericht, unter
www.der-betrieb.de