Beschriftung Wahlumschlag (Wahlen)

rollo, Tuesday, 09.10.2018, 10:59 (vor 2025 Tagen) @ onkel

Hallo onkel,

wenn du zwei getrennte Stimmzettel verwenden möchtest, würde ich dir gern einen Hinweis geben.

Für das förmliche Wahlverfahren hat das Landesarbeitsgericht München (vom 25.10.2007 – 4 TaBV 38/07) die Verwendung von zwei getrennten Stimmzetteln – einen für die Stimmabgabe zur Wahl der Vertrauensperson und einen für die Stimmabgabe zur Wahl des Stellvertreters bzw. der Stellvertreter – als unzulässig erachtet.

Schau dir das einfach mal an, vielleicht sind die "zwei Farben" doch nicht der gesetzeskonforme Weg.

MfG,
rollo


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