Beschriftung Wahlumschlag (Wahlen)
Hallo onkel,
wenn du zwei getrennte Stimmzettel verwenden möchtest, würde ich dir gern einen Hinweis geben.
Für das förmliche Wahlverfahren hat das Landesarbeitsgericht München (vom 25.10.2007 – 4 TaBV 38/07) die Verwendung von zwei getrennten Stimmzetteln – einen für die Stimmabgabe zur Wahl der Vertrauensperson und einen für die Stimmabgabe zur Wahl des Stellvertreters bzw. der Stellvertreter – als unzulässig erachtet.
Schau dir das einfach mal an, vielleicht sind die "zwei Farben" doch nicht der gesetzeskonforme Weg.
MfG,
rollo