Beschriftung Wahlumschlag (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 09.10.2018, 15:10 (vor 2018 Tagen) @ lunos1961

oder ob er unbeschriftet sein kann/muss?

Hallo, vorgeschrieben ist insoweit nichts für den kleineren Wahlumschlag. Aber bei förmlicher Wahl empfiehlt die BIH-Broschüre Seite 116 folgenden Aufdruck oder Aufkleber. Dann kommt niemand auf die Idee, dort z.B. auch die Erklärung zu der persönlichen Kennzeichnung reinzustecken. Das kommt sonst immer mal wieder vor. Denn dann wäre alles "für die Katz", nämlich klar ungültig!

Wichtig ist nur, entweder alle beschriften oder keinen. Und wenn Beschriftung oder Aufkleber dann identisch wegen § 9 Abs. 2 letzter Satz SchwbVWO wie folgt: "Das gleiche gilt für die Wahlumschläge."

Wahlumschlag
(Inhalt: Stimmzettel)

Gruß,
Cebulon


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