Zusammenlegung von Betrieben zur Wahl nicht mehr möglich - Vorgehen (Wahlen)

fisch21, Thursday, 11.10.2018, 10:32 (vor 2025 Tagen)

Hallo Zusammen,

wir haben derzeit im Betrieb Köln 15 Schwerbehinderte und wir führen am 15.10.18 die entsprechende Wahl der lokalen SBV durch. Nun hat sich durch entsprechende Abgänge ergeben, dass der Betrieb Dortmund unter 5 Schwerbehinderte gerutscht ist. Grundsätzlich hätte sich angeboten, die beiden Betriebe Köln und Dortmund zusammenzulegen und die Dortmunder SBs bei der am 15.10. anstehenden Wahl teilnehmen zu lassen. Das geht nun jetzt leider aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr.

Meine Fragen in d. Zusammenhang:

1. Wäre eine Zusammenlegung der beiden Betriebe Köln und Dortmund überhaupt möglich gewesen, da die beiden Betriebe über 93 km voneinander entfernt sind (räumlich noch naheliegend?)

2.
Die Dortmunder Kolleginn/en haben damit nach Ablauf der Amtsperiode des aktuellen SBVs (am 03.11.18) keine amtierende lokale Schwerbehindertenvertretung mehr. Können damit diese Kolleginn/en dann nur noch von der Gesamtschwerbehindertenvertretung vertreten, oder können diese Kolleginn/en auch noch nach der Wahl in Köln, der Kölner SB-Vertretung "zugeordnet" werden? Damit hätten die Dortmunder Kolleginn/en zwar nicht an der Wahl in Köln teilgenommen, aber sie würden ab 3.11. der SBV in Köln zugeordnet werden?

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten / Anregungen / Vorschläge.

Viele Grüße,
Karl


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