Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub) (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 18.10.2018, 14:24 (vor 2010 Tagen) @ zimmi2000

bei einem Stellenbesetzungsverfahren in unserem Hause (öffentliche Verwaltung) finden nächste Woche Vorstellungsgespräche statt. Ein behinderter Bewerber (Gleichstellung) ist ein Vorstellungstermin zugesandt worden, der inmitten eines lang gebuchten Urlaubes liegt.
Nun hat der Arbeitgeber dem Bewerber mit der Begründung der Dringlichkeit zur Besetzung abgesagt und keinen Alternativtermin für ein Gespräch angeboten. Ein Alternativtermin wäre aber nach Rückkehr aus dem Urlaub zeitlich noch möglich, da bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens (Zustimmung Personalrat) das Verfahren noch offen und keine endgültige Entscheidung getroffen ist.
Aus meiner Sicht müsste dem Bewerber zur Erfüllung der Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber ein Alternativtermin angeboten werden.
Wie seht Ihr das ??

Hallo,

auf welcher rechtlichen Grundlage basiert denn deine Einschätzung? Das SGB 9 gibt das jedenfalls nicht her. Leider.

Das kann auf einer landesrechtliche Regelung oder einem Runderlass oder aufgrund der Inklusionsvereinbarung oder einer anderen Dienstvereinbarung besser geregelt sein, daher meine Nachfrage.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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