Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub) (Einstellung)
Die Ausführung meinerseits beruht auf einem Artikel der Zeitschrift "Neue Zeitschrift für Sozialrecht" aus dem Jahr 2012. Dort finden sich unter Punkt IV "Rücksichtnahmepflichten" im Absatz 3 "Mögliche Fallgruppen" Ausführungen zum Thema Pflicht zur Einladung und Urlaub des Bewerbers.