Erneute Einladung zum Vorstellungsgespräch infolge Verhinderung (Urlaub) (Einstellung)

garda, Berlin, Friday, 19.10.2018, 11:08 (vor 2006 Tagen) @ zimmi2000

Es geht hier um ein externes Stellenbesetzungsverfahren?

Dann sowieso ja, eine Dringlichkeit die dagegen sprechen würde muss dann ggf. vor Gericht nachgewiesen werden.

Hier wäre durch die Gleib, den PR und die SBV ein Fehler im Auswahlverfahren zu rügen, dem Bewerber bleibt eigentlich nur der Rechtsweg über das AGG oder eine Konkurrentenklage.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion