Muss der Wahlvorschlag auch Stellvertreter enthalten? (Wahlen)

WoBi, Monday, 22.10.2018, 23:19 (vor 2011 Tagen) @ Thomasr

Hallo Thomasr,
im Wahlausschreiben steht die Mindestanzahl an Stützunterschriften. Wie geschrieben mindestens drei. Ein Wahlvorschlag können nur schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte, die Wahlberechtigt sind, leisten.

Jeder Wahlberechtigte kann eine Unterschrift für eine Vertrauensperson und für Stellvertreter auf einem Wahlvorschlag oder zwei Unterschriften auf zwei getrennten Wahlvorschläge für eine Vertrauensperson und für Stellvertreter leisten. Wenn dies nicht beachtet wird, muss der Wahlvorstand klären welche Unterschrift gültig ist.

(Unterschriften auf dem Fischmarkt von Touristen zu sammeln geht nicht.) Das lesen der SchwbVWO hilft weiter.

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Gruß
Wolfgang


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