Muss der Wahlvorschlag auch Stellvertreter enthalten? (Wahlen)

WoBi, Tuesday, 23.10.2018, 10:28 (vor 2014 Tagen) @ Thomasr

Hallo Thomasr,
selbstverständlich können Unterschriften von Wahlberechtigten als Stützunterschriften auch auf öffentlichen Plätzen eingesammelt werden. Vielleicht trifft sich eine Gruppe von Wahlberechtigten am Sonntag um 5:00 auf einen netten Schnack zu Fischbrötchen und Kaff?
Ob diese Vorgehensweise zielführend und mit dem Persönlichkeitsrecht vereinbar ist, muss der Unterschriftensammler entscheiden. :-P

Die Rechtsgrundlage für Wahlvorschläge ist jedenfalls in § 6 SchwbVWO beschrieben. Es beginnt mit: "Die Wahlberechtigten können ….."

Und wenn Hinweise nicht beachtet werden, kommt "Gibt der Wahlberechtigte diese Erklärung nicht fristgerecht ab, zählt seine Unterschrift auf keinem Wahlvorschlag." zur Anwendung und der Wahlvorschlag kann ungültig sein. :-D


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Gruß
Wolfgang


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