Anspruch des SB auf seine Akten (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 25.10.2018, 10:20 (vor 2919 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe hier eine etwas ungewöhnliche Frage.
Ich verlasse das Haus zum 30.11.18 und bin ab 14.11.18 auch nicht mehr SBV.
eine Kollegin hat nun den Wunsch geäussert, dass sie nicht möchte, dass Ihre Akten im Büro verbleiben und an die nächste SBV übergeben werden. die Kollegin befindet sich derzeit im krank, vermutlich wird eine krankheitsbedingte Kündigung zum 31.10.18 erfolgen. BEM ist letztendlich gescheitert. Einzelheiten erspare ich Euch jetzt.
Wie ist das denn nun. Muss ich, darf ich? Die nächste SBV wäre ja gar nicht in der Lage bei einer Kündigung Stellung zu nehmen, wenn Sie den Fall nicht kennt. Liegt ja in deren Entscheidung, wie sie die Stellungnahme verfasst oder ggf. auch in der von der noch amtierenden Stellvertretung. Ich möchte hier jetzt nichts falsches machen.
für eine schnelle Antwort wäre ich Euch dankbar, da morgen mein letzter inoffizieller Arbeitstag ist.

Liebe Grüße, A.


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