Anspruch des SB auf seine Akten (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 25.10.2018, 11:56 (vor 2919 Tagen) @ Apanatshi

Hey,
ich sehe es etwas anders als Mieze_Katze.
Kopien von persönlichen Dokumenten, wie Bescheid u.ä. solltest du rausgeben. Aber alle Schriftstücke, die du verfasst hast- Gesprächsnotizen, Briefe, u.ä. gehören der SBV und verbleiben in der Akte
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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