Anspruch des SB auf seine Akten (Allgemeines)
Ich verlasse das Haus zum 30.11.18 und bin ab 14.11.18 auch nicht mehr SBV.
eine Kollegin hat nun den Wunsch geäussert, dass sie nicht möchte, dass Ihre Akten im Büro verbleiben und an die nächste SBV übergeben werden. die Kollegin befindet sich derzeit im krank, vermutlich wird eine krankheitsbedingte Kündigung zum 31.10.18 erfolgen. BEM ist letztendlich gescheitert. Einzelheiten erspare ich Euch jetzt.
Hallo,mir wurde in einem Datenschutz Crashseminar erklärt, dass nach der neuen EU-Datenschutzrichtlinie der Bürger das recht auf "vergessen zu werden" hat", d.h., er bestimmt, was mit seinen Daten geschieht (Löschung ect.)
Also wenn Deine Kollegin IHRE Daten haben will, wirst Du ihr diese Unterlagen aushändigen bzw. vernichten müssen.
Ggf. muss die neue SBV mit der Kollegin wegen einer evtl. Stellungsnahme Kontakt aufnehmen und erhält dann die Informationen in dem Rahmen wie es die betroffene Kollegin will.MfG
Hey,
sind Schriftstücke auch von der EU-Datenschutzrichtlinie betroffen?
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."