Aussetzung/Ordnungwidrigkeit (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Friday, 26.10.2018, 10:07 (vor 2919 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

mein erster Tipp: komm wieder runter.

Der AG kann schulen wen und worüber er will, da hast du als SBV keinerlei Mitsprache- oder Beteiligungsrechte. Eine Absprache der Schulungsinhalte ist sicherlich sinnvoll und wäre auch förderlich, erforderlich ist es nicht. Nicht mal BR/PR dürften hier Beteiligungsrechte haben, wenn alle Führungskräfte geschult wurden und keine Auswahl vorgenommen wurde.

Hier liegt imho keine Maßnahme vor, die die Schwerbehinderten einzeln oder als Gruppe betrifft, denn die Maßnahme richtet sich an die Vorgesetzten. erst in der Umsetzung kann es dann zu Maßnahmen kommen, bei denen du zu beteiligen bist.

Woraus du hier Beteiligungsrechte ableitest wird mir in deinem Posting leider nicht klar, worin genau die OWIG liegen soll (= exakte Rechtsquelle, verletzte Vorschrift) erst recht nicht. Deine Aussetzung hast du leider auch nicht begründet - außer in deiner Empörung.

Die von dir geschilderten Konflikte kann ich als Außenstehender natürlich nicht beurteilen, hier könnte möglicherweise das Integrationsamt eine Art Mediationsrolle einnehmen, im Zweifel berät dich dieses Amt auch oder der IFB (je nach örtlicher Regelung).

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion