Aussetzung/Ordnungwidrigkeit (Umgang mit Arbeitgeber)

sbv-nl-west, NRW, Friday, 26.10.2018, 14:06 (vor 2918 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,

Eher zufällig habe ich von Kollegen erfahren, dass mein AG am vergangenen Dienstag in einem Bereich unseres Werkes Vorgesetzte / Werkshallenleiter wohl zum Thema Schwerbehinderte Mitarbeiter geschult hat, keine Ahnung was speziell.

Diese Frage könnte dir evtl. dein BR beantworten, evtl. waren es Inhalte, die den § 96 Abs. 1+2 BetrVG betreffen könnten. Das Schlagwort ist hier "Berufsbildung fördern". Dies können im betrieblichen Alltag auch schon kleinere Maßnahmen sein, wie: Sicherheitunterweisungen, Traineeprogramme, Vorgesetztenschulungen.

Dann sollte dein BR die Inhalte der "Schulung" kennen, da dies das Informations- und Beratungsrecht des BR berührt.

Und das, ohne mich als SBV vorher anzuhören, mir seine Entscheidungen und Inhalte der Schulung mitzuteilen oder mich dazu einzuladen.

Da der Inhalt der "Schulung" nicht bekannt ist, kann man es schlecht beurteilen, ob hier Pflichten des AG aus §178 Abs. 2 SGB IX verletzt wurden.

Aber eine Aussetzung/Ordnungswidrigkeit gegenüber des AG, kann ich anhand deiner Informationen erst einmal nicht erkennen.

Daher auch mein Tipp, erst einmal tief Luft holen und deinen BR fragen, ob ihm die Inhalte der "Schulung" bekannt sind. Wenn ja, dann sollte es eigentlich in einer BR-Sitzung oder falls vorhanden, im BR-Ausschuss "Aus- und Weiterbildung" bekannt sein und dann eigentlich auch dir als SBV, weil du an allen BR-Sitzungen und Ausschüssen, beratend teilnimmst.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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