SGB Büro Doppelnutzung (Allgemeines)
Hallo,
ich habe mir nach jahrelangem Provisorium in der SBV Arbeit ein eigenes SBV Büro erkämpft. Dort habe ich auch einen leidengerechten (höhenverstellbaren Schreibtisch, Stuhl, speziellen Bildschirm usw.) Natürlich liegen da Sachen zur Bearbeitung von SB Mitarbeitern auch auf dem Schreibtisch. Mein AG verweigerte mir wiederholt ein Türschloss, bzw. einen richtig absperrbaren Schrank! Jetzt soll auch noch eine Teilzeitkraft das Büro während meiner Abwesenheit nutzen. Wie soll das funktionieren? Darf die Teilzeitkraft auch meine Arbeitshilfen (Schreibtisch, Bildschirm, Sehhilfe, Stuhl, Telefon ect.) benutzen. Muss ich jetzt immer alles wegräumen und auf funktionstüchtige Schlösser bestehen?
Hat der AG hier das Direktionsrecht und kann das verlangen oder muss er seiner Fürsorgepflicht gerecht werden? Wer ist in einer ähnlichen Situation? Eigentlich kann die SBV ja sogar eine Schreibkraft anstellen?
Was sagt die Dt. Rentenversicherung, die meine Arbeitshilfen angeschafft hat zur Doppelnutzung?
Danke u. Grüße