SGB Büro Doppelnutzung (Allgemeines)
Aber Hallo,
die 100% unabhängigen Amtsführng der SBV ist aber dann absolut nicht in Einklang zu bringen, wenn der AG der SBV Vorschriften macht wann, wie und wo die Beratung von SB stattzufinden hat !!! Das ist doch wohl jedem klar. Die Gesetzte des SGB wurden vom Staat gemacht.
Hallo,
und eben diese Gesetze und die darauf beruhende Rechtsprechung lässt den von dir fett hervorgehobenen Grundsatz der 100% unabhängigen Amtsführung der SBV eben nicht ins uferlose gehen. daher sollte es auch jedem klar sein.
Beispiel: es kann sehr wohl angemessen sein, einen kranken SB-Beschäftigten zuhause oder anderswo aufzusuchen wenn Beratung bzw. Antragstellung dringlich sind und das telefonisch nicht machbar ist. Wenn ich als SBV in Berlin dies aber mit einer kleinen Dienstreise nach Bad Reichenhall verbinde ist das eher nicht mehr angemessen. Möglicherweise ist der AG da sogar zur Zustimmung zu bewegen aber einfach fahren kann schon problematisch werden. Ob das dann ein Arbeitsgericht als notwendig ansieht, bliebe abzuwarten und natürlich Einzelfall.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael