SGB Büro Doppelnutzung (Allgemeines)
Hallo SGBFreak,
Du solltest mal ganz schnell von deinem Baum runterkommen.
Auch wenn die SBV unabhängig in der Amtsführung ist, hat sie doch auch Rücksicht zu nehmen auf betriebliche Belange. Außerdem müssen die Ressourcen, die die SBV in Anspruch nimmt, angemessen und notwendig bzw. erforderlich sein.
ich empfehle mal ganz dringend einen Blick in die einschlägige Kommentierung zu § 179 Abs. 8 SGB IX.
Solange für Dich ausreichend angemessener Raum für Gespräche, aber auch für Aktenstudium, Telefonate etc.zur Verfügung steht und die Benutzungsregeln klar sind muß das nicht zwingend in jedem Fall eine Alleinnutzung sein.
wenn Du der Meinung bist, daß die Lösung nicht ausreichend ist, steht es dir frei, dies geltend zu machen - ggfs. vor Gericht.
Aber auch bei dieser Geltendmachung wirst Du einiges an faktenbelegten Argumenten anbringen müssen - und zwar viel mehr, als Du in Deinem Posting anbringst.
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&Tschüß
Wolfgang