SGB Büro Doppelnutzung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.11.2018, 10:52 (vor 2911 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

es kommt auf die Einzelfallumstände - insbesondere die Zahl der zu betreuenden AN - an, ob der SBV ein eigenes Büro vollständig zur Verfügung gestellt werden muß. Natürlich müssen bei Mischnutzung notwendige Vorkehrungen getroffen werden und der dafür notwendige Aufwand vom AG bezahlt werden.

Sind die Umstände, insbesondere die Nutzungszeiten und die sichere Aufbewahrung von Unterlagen geklärt, erscheint mir bei einer SBV mit relativ wenigen zu betreuenden AN eine Mischnutzung grundsätzlich durchaus zumutbar. Bezüglich des PR/BR-Büros ist die Mischnutzung ja auch eindeutig zulässig.

Abgesehen davon kann ich keine besonderen Härten erkennen. Das Unterlagen bei Verlassen des Büros weggeschlossen werden, das Telefon einschließlich evtl. AB passwortgesichert ist und auch der PC gegen Fremdzugriffe jederzeit gesichert ist, ist auch bei Alleinnutzung eines Büros eine Selbstverständlichkeit und Voraussetzung dafür, daß die betroffenen AN ihrer SBV vertrauen.

Bei Hilfsmitteln kommt es schlicht und ergreifend darauf an, ob sie als persönliche Hilfsmittel zB von Reha-Trägern genehmigt wurden oder allgemein zur Verfügung gestellt wurden.
Sind Hilfsmittel ausdrücklich als persönliche Arbeitsplatzausstattung angeschafft bzw. bezuschußt worden, dann muß der/die Betroffene auch keine Mitnutzung dulden. Sowas sollte man aber als SBV auch wissen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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