Teilzeitbeschäftigung sbM (Allgemeines)

Downunder, Baden-Württemberg, Monday, 26.11.2018, 21:17 (vor 1949 Tagen)

Hallo,

würde gerne die Einschätzung zu folgendem Fall erhalten:

Im Rahmen eines BEM Verfahrens wurde vereinbart, dass der sbM aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente prüft. Desweiteren sollte dann auch eine Reduzierung des Arbeiszeit erfolgen (Lt. Rehabericht wurde eine Tätigkeit von 3-6 Std. für möglich gehalten). Nun hat der AG in der für die DRV erforderliche Bescheinigung über die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz angegeben, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Zur Begründung wurde angegeben, dass

- die Tätigkeit mit Außendienst verbunden sei, die längere Fahrzeiten erfordere.
- der Außendienst mit viel Stehen und Gehen verbunden sei
- dies gem Leistungsbild nicht umsetzbar sei

Das Leistungsbild enthält folgende Angaben:

- schwere der Körperlichen Arbeit: leicht
- Arbeitshaltung: im Stehen: zeitweise/im Gehen: zeitweise/im Sitzen: überwiegend
- Arbeitsorganisation: Tagesschicht
- Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
+ Bewegungs-und Haltungsapparat: angekreuzt aber keine Spezifizierung
+ Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: angekreuzt aber keine Spezifizierung

M.E. Ist
- der Anspruch zweifelsfrei behinderungsbedingt begründet
- die Begründung des AG nicht hinreichend, um die Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu begründen

Wäre es nicht notwendig gewesen zunächst im BEM Verfahren entsprechende Atlternativen zu erörtern?
Wäre hier nicht auch die SBV zu unterrichten und anzuhören gewesen?

Mich würden nun die Einschätzungen von Euch interessieren. Gerne auch vorschläge zum weiteren Vorgehen. Der MA fragt mich nun an, ob er jetzt schon einen Rechtsbeistand hinzuziehen sollte.

--
Gruß

Downunder


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