Teilzeitbeschäftigung sbM (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 27.11.2018, 08:02 (vor 1974 Tagen) @ Downunder

Im Rahmen eines BEM Verfahrens wurde vereinbart, dass der sbM aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente prüft. Desweiteren sollte dann auch eine Reduzierung des Arbeiszeit erfolgen (Lt. Rehabericht wurde eine Tätigkeit von 3-6 Std. für möglich gehalten). Nun hat der AG in der für die DRV erforderliche Bescheinigung über die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz angegeben, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Zur Begründung wurde angegeben, dass
- die Tätigkeit mit Außendienst verbunden sei, die längere Fahrzeiten erfordere.
- der Außendienst mit viel Stehen und Gehen verbunden sei
- dies gem Leistungsbild nicht umsetzbar sei

Hallo,

die Zeitangelegenheit wird hier niemand einschätzen können, das könnte dann ein Knackpunkt werden.

Das Leistungsbild enthält folgende Angaben:
- schwere der Körperlichen Arbeit: leicht
- Arbeitshaltung: im Stehen: zeitweise/im Gehen: zeitweise/im Sitzen: überwiegend
- Arbeitsorganisation: Tagesschicht
- Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
+ Bewegungs-und Haltungsapparat: angekreuzt aber keine Spezifizierung
+ Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: angekreuzt aber keine Spezifizierung

Diese sozialmedizinische Stellungnahme verbietet einen Außendiensteinsatz nicht. Dauerhaft stehen wäre Verkäufer im Kaufhaus ohne Sitzmöglichkeiten, Sicherheitsmitarbeiter bei Eingangskontrolle bzw. als Fußstreife um mal Beispiele zu nennen. Wenn ein Außendienstler beim Kunden mal gehen oder auch stehen muss ist das als gelegentlich zu betrachten.

M.E. Ist
- der Anspruch zweifelsfrei behinderungsbedingt begründet

ja, sehe ich auch so.

- die Begründung des AG nicht hinreichend, um die Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu begründen

ja, sehe ich auch so.

Wäre es nicht notwendig gewesen zunächst im BEM Verfahren entsprechende Atlternativen zu erörtern?
Wäre hier nicht auch die SBV zu unterrichten und anzuhören gewesen?

Auch hier beides mal ja. Achtet besonders auf die Arbeitszeit und lasst euch den zeitlichen Umfang der Wegstrecken und der nicht-fahrenden Tätigkeiten erläutern. Vielleicht zieht ihr euch mal einen anderen Außendienstler zu rate.

Rechtsbeistand ist immer ultima ratio. Habt ihr schon den IFD an Bord?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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