Teilzeitbeschäftigung sbM (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 27.11.2018, 09:41 (vor 1949 Tagen) @ Downunder

Moin Moin Downunder,

aus meiner Sicht widerspricht sich der Arbeitgeber selber. Zum einen sagt er Außendienst mit längeren Fahrzeiten, aber überwiegend im Stehen und Gehen. Ich laufe eigentlich relativ selten beim Fahren im Auto überwiegend hin und her oder stehe auf einer Stelle. Für den Zug gilt dasselbe. Sollte also der Außendienst vom Kollegen mit dem Auto absolviert werden, ist das Argument des Arbeitgebers ad absurdum geführt und ich würde dieses an seiner Stelle der Rentenversicherung mitteilen.

Sollte die Tätigkeit im Außendienst vor Ort viel Gehen und Stehen erfordern, und dieses den Kollegen tatsächlich überfordern, müsste auch im BEM geprüft werden, ob nicht ein anderer leidensgerechter Arbeitsplatz - der zudem teilzeitgeeignet ist - zur Verfügung steht.

Ich würde - wenn es diesen bei Euch gibt - die/den Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehinderte und den BEM Beauftragten ansprechen und ein Präventionsverfahren als zwingend erforderlich vorschlagen, da der Arbeitgeber mit dieser Stellungnahme, dass es keinen leidensgerechten Arbeitsplatz mit Teilzeit für den Kollegen geben soll, klar zu erkennen gibt, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Dann muss der Arbeitgeber gegenüber dem Integrationsamt erläutern, welche Wege er gegangen ist und welche konkreten Schritte er unternommen hat, um zu prüfen, ob es einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt. Das Integrationsamt könnte - wenn dies erforderlich ist - Hilfestellungen für diese Wege anbieten.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion