Abmahnung oder Kündigung nach Fehler? (Allgemeines)
Hallo,
ich glaube, ich habe mind. mittelgroßen Mist gebaut....
Ich hatte die Angabe ihrer Schwerbehinderung im Bewerbungsanschreiben übersehen und sie entsprechend nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen...... und ich entsprechend vorsprechen musste.
All diese Passagen deuten darauf, dass Du keine SBV (Arbeitnehmervertretung) bist, sondern ein Personaler des Arbeitgebers!
--- Forum für die SBV ---
Jetzt möchte ich wissen, ob wir uns da doch noch irgendwie rauswinden können oder ob die Bewerberin tatsächlich im schlimmsten Fall 3 Bruttomonatsgehälter erhält!? Die Nichteinladung erfolgte wirklich nicht wegen der Schwerbehinderung! Aber wie argumentiert man, wenn man andererseits einen üblen Verfahrensfehler begangen hat?
Wir, SBV (Vertreter der schwerbehinderten Menschen) geben doch der Gegenseite keine Ratschläge!
Diese Gesetzeslage sollte hinreichend bekannt sein. Kannst ja dem Bürgermeister mal vorschlagen, für dich ein Seminar zu buchen.
Ist das ein fahrlässiger Fehler, ein grob fahrlässiger oder sogar Vorsatz?Je nachdem, wie das eingeschätzt wird, im schlimmsten Fall dann doch von einem Gericht, wenn wir uns nicht einigen können, habe ich Angst, dass man mir daraus arbeitsrechtlich einen Strick ziehen kann - von Abmahnung bis Kündigung.
So ist das Arbeitsleben! Wenn man seinen Job nicht anständig macht, kann dies Konsequenzen haben!
Was meint ihr?
Wie groß ist der Fehler, den ich gemacht habe .....
evtl. 3 Monatsgehälter + Verfahrenskosten
Freue mich auf eure Antworten.
Diese werden sich bei der Schilderung in Grenzen halten!
Vorab besten Dank.Herzliche Grüße
Ebenso viele Grüße und mal andenken das Ausschreibungs- bzw. Einstellungsverfahren zu aktualisieren.