Wahl Bezirks-SBV (Wahlen)

WoBi, Thursday, 29.11.2018, 13:04 (vor 1972 Tagen) @ Alexandra

Hallo Alexandra,
eine Bezirksschwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson und ggf. Stellvertreter) wird in mehrstufigen Verwaltungen gewählt, wo auch ein Bezirkspersonalrat vorhanden ist. Wahlberechtigt sind die Schwerbehindertenvertretungen der Mittelbehörde und die der nachgeordneten Dienststellen. Für das Wahlverfahren gilt § 22 SchwbVWO.

Da, wie geschildert, die einzelnen Verwaltungen/Dienststellen mehr als 50 SBV umfassen oder aus weit auseinanderliegenden Standorten bestehen, kommt das förmliche Wahlverfahren zur Anwendung? Oder ist eine Versammlung der SBVen auf Bezirksebene geplant und die Wahl soll dort stattfinden?

Wenn eine Versammlung stattfinden sollte, wie werden die Einladungen versendet? Kann in diesem Zusammenhang auch das Wahlausschreiben mitgesendet werden, als zwei getrennte Veranstaltungen. Es sind vergleichbare Probleme wie bei großen Filialunternehmen.

Wie werden Dienstanweisungen, Mitteilungen, usw. kommuniziert und kann dieser Weg (ggf. via Arbeitgeber) genutzt werden.
Zusätzlich Veröffentlichung im behördeninternen Kommunikationsnetz
Mailverteiler an alle Beschäftigte
Einbindung der Interessensvertretungen (PR/BR/JAV/SBV) mit der Bitte um Aushang und Lesbarkeitskontrolle.

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Gruß
Wolfgang


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