Wahl Bezirks-SBV (Wahlen)

Alexandra, München, Thursday, 29.11.2018, 13:56 (vor 1968 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

danke für deine Antworten, insbesondere auch wegen der Übersetzungen. Ja, an den Google-Translator habe ich auch gedacht und den werden wir auch nutzen. Die Idee mit dem Zusatz ist sehr gut! Danke! ;-)

Richtig, die Wahl der Bezirks-SBV erfolgt in diesem Fall grundsätzlich förmlich. Die 55 Dienststellen mit ihren ganzen Unterbereichen sind sehr umfangreich (z. B. ein Schulamt einer Großstadt hat ja eine Vielzahl an Schulen, ein Landratsamt hat ja Unterbereiche wie Bauwesen, Zulassungsstellen usw.) Allein mein Dienststellenbereich hat 200 untergeordnete Dienststellen mit insgesamt 5500 Mitarbeitern, d. h. der gesamte Bezirk ist recht groß.

Ein Schreiben an einzelne Beschäftigte ist von daher gar nicht möglich, wir müssten a) sicherstellen, dass die einzelnen Dienststellen (alles brav an die nachgeordneten Stellen und diese wiederum an die einzelnen Beschäftigten weitergibt. Zwar besteht für die übergeordneten Dienststellen die Seriendatei bzw. Mailverteiler, für einzelne Bereiche ministerienbedingt auch spezielle Postfächer. Amtl. Bekanntmachungen erfolgen bei uns z. T. über solche Postfächer und über Internetplattform sowie Amtsblätter. Die Wahl kann aber darüber nicht ausgeführt werden, weil nicht alle Behördenteile am selben Netzwerk angeschlossen sind. .

Das Problem mit der Anfechtbarkeit betrifft ja ausschließlich den Bereich der wählbaren Beschäftigten. Und da ist ja jeder einzelne Beschäftigte, der wählbar ist, zu erreichen. Hier besteht genau das Problem, dass aufgrund der Größenordnung eine Sicherstellung unsererseits im Grunde gar nicht gewährleistet werden kann. (z. B. eben die Kontrolle, dass die Aushänge erfolgen.

In Bezug auf die Wahlberechtigten, die ja per Briefwahl wählen, ist es weniger problematisch, da diese bekannt sind und im Wählerverzeichnis stehen. Hier ist die Erreichbarkeit gegeben und sichergestellt. Einladungen zu Versammlungen der örtlichen SBV erfolgen hier ja direkt. Einladungen zu Personalversammlungen finden i. d. R. per Mail an die Dienststellen statt, die sie dann wiederum an die nachgeordneten weiterleiten. Aber hier besteht ja weniger das Problem einer Anfechtbarkeit, da hier ja auch die Ankündigung in unterschiedlichen elektronischen Formen möglich ist.

Kernproblem ist für die Wahl der SBV, da Gesetz und Urteile eine ausschließliche elektronische Form der Bekanntmachung ausschließt, diese lediglich als Ergänzung vorsieht.

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)


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