Keine Kündigung, aber auch keine Beschäftigung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 07.12.2018, 06:07 (vor 2876 Tagen) @ PeterhansA

Moin Moin PeterhansA,

teile dem Arbeitgeber mit, dasss hier ein Präventionsverfahren nach § 167,1 SGB IX durchzuführen is, weil das Arbeitsverhältnis in einem Zustand ist, wo es gefährdet ist. Dann müssen sie gemeinsam mit dem Integrationsamt, dem PR und Dir ein gespräch führen, wie das Arbeitsverhältnis möglichst aufrecht erhalten bleiben kann und welche Hilfestellungen dazu erforderlich sind.

Schick die Kollegin zum Integrationsfachdienst für schwerbehinderte (nicht schwerbeschädigte!) Menschen. Diese kennen alle Hilfestellungen des Integrationsamts.

Falls Ihr ein funktionierendes BEM habt, besprich Dich mit dem BEM Team.
Sprich auch, falls die Kollegin wegen der Schweigepflicht nichts dagegen hat, wenn möglich mit Deiner/m Amtsvorgänger/in,
was sie/er in dem Fall schon getan hat und welche Möglichkeiten sie/er in Eurem Betrieb sonst noch sieht.

Das wären meine ersten Ratschläge.

Liebe Grüße

Hendrik


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