Sitzungsteilnahme SBV (Allgemeines)

Downunder, Baden-Württemberg, Saturday, 08.12.2018, 17:23 (vor 1958 Tagen)

Hallo,

nach § 178 Abs. 4 SGB IX hat die SBV das Recht an allen Sitzungen des BR teilzunehemen. Soweit so gut.
Bezüglich der Ausgestaltung habe ich folgende Frage:

Zwischen AG und einer vom BR eingerichteten Arbeitsgruppe wurde ein Sitzungstermin zur Ausgestaltung der Umsetzung der psych. Gefährdungsbeurteilung vereinbart.

Fragen:

1. Wer ist in diesem Fall verpflichtet die SBV zu unterrichten? M.E. der AG
2. Besteht ein Anspruch darauf schon bei der Terminplanung eingebunden zu werden? Oder gilt für die SBV "Friss oder stirb"
3. Kann die SBV eine Terminverlegung einfordern, wenn weder die SBV noch der Stellvertreter den Termin wahrnehmen können? Gibts hierzu eine Rechtsgrundlage?

Besten Dank

--
Gruß

Downunder


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