Sitzungsteilnahme SBV (Allgemeines)

WoBi, Monday, 10.12.2018, 20:18 (vor 1961 Tagen) @ Downunder

Hallo Downunder,

Teilklärung unter: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24000

Eine Absprache wäre im Rahmen von § 182 Abs. 1 SGB IX geboten.

Wie, wann und ob eine Teilnahme an einem Termin erfolgt, legt die SBV in eigener Verantwortung fest. Wenn keine stellvertretende Mitglieder vorhanden sind, um parallele Termin wahrnehmen zu können, liegt dies erstmal in der Verantwortung der Wahlberechtigten z.B. in der Wahlversammlung oder der Festlegung durch den Wahlvorstand..

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Gruß
Wolfgang


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