Sitzungsteilnahme SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.12.2018, 08:38 (vor 1955 Tagen) @ garda

Hallo,

Bei einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sind im Zweifel beide verpflichtet. Gegenfrage: warum war die SBV nicht dabei als das abgesprochen wurde?

Der BR ist erst mal zu gar nichts verpflichtet außer evtl. der Mitteilung des Termins, er ist nicht der "Briefträger" des AG.
Die Informationspflicht ggü. der SBV hat gesetzlich allein der AG.

3. Kann die SBV eine Terminverlegung einfordern, wenn weder die SBV noch der Stellvertreter den Termin wahrnehmen können? Gibts hierzu eine Rechtsgrundlage?

Eine Terminverlegung kannst Du nicht verlangen. Wenn aber sbM betroffen sind, kannst (und mußt) Du eine separate Information durch den AG einfordern. Und ein AG, der ein paar Mal solche "Ehrenrunden" bei der SBV drehen mußte, wird idR von sich aus darauf achten, daß die Information nach Möglichkeit nur einmal gemeinsam erfolgen muß.

--
&Tschüß

Wolfgang


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