Sitzungsteilnahme SBV (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 17.12.2018, 15:52 (vor 1957 Tagen) @ Downunder

1. Wer ist in diesem Fall verpflichtet die SBV zu unterrichten? M.E. der AG

Bei einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sind im Zweifel beide verpflichtet. Gegenfrage: warum war die SBV nicht dabei als das abgesprochen wurde?

2. Besteht ein Anspruch darauf schon bei der Terminplanung eingebunden zu werden? Oder gilt für die SBV "Friss oder stirb"

Anspruch? Moralisch ja, rechtlich nein. es besteht ein Teilnahmerecht, das ist etwas anderes als Vollmitglied einer gruppe oder eines Kreises zu sein.

3. Kann die SBV eine Terminverlegung einfordern, wenn weder die SBV noch der Stellvertreter den Termin wahrnehmen können? Gibts hierzu eine Rechtsgrundlage?

Wo sollte diese Rechtsgrundlage herkommen? Lies nochmal das Wort Teilnahmerecht. Die SBV darf teilnehmen, wenn sie nicht kann oder will dann eben nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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