Vorteil bei SBV Wahl? Privatadressen sbM? (Wahlen)

Cebulon, Sunday, 23.12.2018, 15:09 (vor 1953 Tagen) @ schupoberlin

Der Vertrauensmann der SBV in unserer Firma hat sich einen Vorteil verschafft, indem er die Liste der gesamten Schwerbehinderten (ca.350) dazu nutzt, Werbung per Post zu verschicken. Darf er das?

Puuuh, an alle Privatadressen verschickt? Das wäre wohl äußerst kritisch nach der neuen EU-DSGVO bzw. BDSG neu zu sehen. Da hätte ich längst den Datenschutzbeauftragten gebeten bzw. auch die Datenschutz-Aufsicht bei dem Landes-Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, das mal rechtlich zu begutachten. Wie kam der denn an sämtliche aktuellen 350 Datensätze ran? Hat er die etwa einfach ungefragt "mitgehen lassen"?

Sollte die Wahl angefochten worden sein, wird dem auch das ArbG nachzugehen haben wegen krasser Verletzung der Chancengleichheit, folglich wegen undemokratischer Wahlen. Steht zwar nichts davon in Wahlordnung, ist aber für alle Wahlen Wahlrechtsgrundsatz, sagen Gerichte. Der hätte sich klar gegenüber Mitbewerbern einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem er als einziger (?) Privatadressen (?) der sbM, die vermutlich dem Wahlvorstand ausschließlich zum Zweck genereller (?) Briefwahlen zur Verfügung gestellt wurden, für sich privat "abzweigte" und zweckentfremdet für Wahlwerbung nutzte, also Amt grob missbrauchte zum eigenem Vorteil.

Das bezeichnen Datenschützer sowie die EU als unzulässige Zweckänderung! Für mich wäre das glatter Amtsmissbrauch eines Mandatsträgers. War er denn auch Mitglied oder ein Ersatzmitglied im Wahlvorstand? Das wäre datenschutzrechtlich und wahlordnungsrechtlich so oder so ziemlich üüüble Sache. Oder hat dieser Wahlvorstand entgegen seiner strikten Neutralitätspflicht ihm Adressen digital "zugespielt" als SBV? Dann möchte ich nicht in deren Haut stecken. Wie kann man denn nur so "oberdämlich" sein? Die müssen doch alle damit rechnen, dass das sofort auffliegt und verfolgt wird, auch vom Arbeitgeber, und arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Folgen hat für alle Delinquenten, die da mit drin hängen. Ist kein "Kavaliersdelikt", weder in Firmen noch in Dienststellen! Da gehts um eines der Grundprinzipien des Datenschutzes, und einer der wichtigsten Grundpfeiler hierbei ist die Zweckbindung! Hier ein YouTube-Lehrvideo vom 02.10.2018 zur Zweckbindung mit Beispiel für unzulässige Zweckänderung für Werbezwecke. Siehe auch hier zur Wettbewerbsverzerrung im letzten Absatz.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion