Renteeintritt und Mitnahme der Tage (Zusatzurlaub)

ingo, Bremen, Tuesday, 15.01.2019, 08:02 (vor 1921 Tagen) @ Thomas Beck

Bemessung des Zusatzurlaubs

Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er z.B. an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z.B. 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z.B. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt.
Der Anspruch 5 Tage wird durch 12 geteilt mal 3 Monate = 1,25 Tage
Nun kommt es auf den Arbeitgeber an ob er aufrundet oder nur 1 Tag Zusatzurlaub gibt.


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