Renteeintritt und Mitnahme der Tage (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.01.2019, 11:41 (vor 1927 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

Deine Erläuterung ändert nichts daran, daß Deine Aussagen zur Zwölftelung leider in wesentlichen Punkten falsch sind.

Für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte als Sonderform des gesetzlichen Urlaubs gilt in vollem Umfang das BUrlG.

< also ich wollte nur alle Möglichkeiten die im Nachgang hier aufgezählt werden benannt haben, 5 Tage Woche oder Teilzeit oder Vollzeit.
Bei Bruchteilen von weniger als 0,5 hat der AG nicht die Wahl, diese "wegfallen" zu lassen. Eine Abrundung ist unzulässig.
Vielmehr sind diese Bruchteile "in der konkret errechneten Summe zu erfüllen oder abzugelten" (ErfK, Gallner, § 5 BUrlG, Rn 21, BAG vom 26.1.1989).


Generell wird die Anzahl der gültigen Tage - in der Regel 5 - durch 12 geteilt mal Arbeitsmonate- ist das für dich so verständlich?

Auch das ist so pauschal falsch. Für die Kürzung eines vollen Urlaubsanspruchs wegen unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auch beim Schwerbehindertenurlaub die Regelungen des § 5 Abs. 1 Buchstabe c) anzuwenden. Eine Kürzung ist auch bei Renteneintritt nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.07. endet.

Gruß Ingo

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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