Unterlagen im Bewerberverfahren (Einstellung)

Cebulon, Tuesday, 22.01.2019, 14:35 (vor 1926 Tagen) @ Avd212

Als Beobachter kann man zwar auch mitschreiben, aber wenn ein Verfahren mehr als 5-6 Bewerber hat, verliert man den Überblick und kann bei der Auswahlentscheidung kaum noch argumentieren warum der sbM gleich oder besser war als ein anderer Bewerber.

Hallo Andrea, das würde ich monieren, weil so keine vergleichende Stellungnahme der SBV möglich ist. Das muss aber möglich sein (steht in jedem Standardkommentar). Sonst könnte man sich die Teilnahme als SBV besser sparen. Das wäre pro forma bzw. sinn- und zweckfrei, letztlich ähnlich, als würde eine SBV zum Beispiel nur an Vorstellungsgesprächen sbM teilnehmen. Sollte eigentlich jeder Personaler kapieren.

Diese Unterlagen sind super geeignet um nachvollziehen zu können, was wer geantwortet hat und wer der beste Bewerber ist.

Hast Du die Unterlagen eingefordert und wurde Dir das denn verweigert? Begründung? Bleib am Ball und berichte, ob abgeblockt wird und vor allem ggf. mit welcher Begründung. Ist legitime Forderung!

Gruß,
Cebulon


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