Unterlagen im Bewerberverfahren (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 22.01.2019, 17:29 (vor 1927 Tagen) @ Avd212

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Diese Unterlagen sind super geeignet um nachvollziehen zu können, was wer geantwortet hat und wer der beste Bewerber ist.
Als Beobachter kann man zwar auch mitschreiben, aber wenn ein Verfahren mehr als 5-6 Bewerber hat, verliert man den Überblick und kann bei der Auswahlentscheidung kaum noch argumentieren warum der sbM gleich oder besser war als ein anderer Bewerber.
Gibt es irgendwo ein Urteil oder Kommentaredie ich übersehen habe, aus denen hervorgeht, dass mir die gleichen Unterlagen zum Mitschreiben zur Verfügung gestellt werden müssen wie auch den Bewertern.

Sollte etwas unklar an meine Fragestellung sein, dann bitte nachfragen.

viele Grüße Andrea

Hey,
der AG ist verpflichtet dir alle Bewerberunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies scheint ja der Fall zu sein. Nach meiner Ansicht ist er aber nicht verpflichtet irgendwelche "Hilfsmittel", die eventuell von der PersAbtl.zur Beurteilung der Bewerbergespräche erarbeitet wurden, dir auch zu geben.
Aber was hindert dich daran höflich nachzufragen ob man dir die nicht auch geben könnte. Fragen kostet doch nichts. Wenn du den Aufbau der "Hilfsmittel" kennst, kannst du sie dir doch auch selber anfertigen, oder?
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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