Nachrücker (Wahlen)

wolfgang persch @, mainz, Thursday, 08.06.2006, 18:06 (vor 6541 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
kann uns jemand helfen im Bezug auf nachrückende Sellvertreter>
Folgende Situation: Zwei Amtsfilialen wurden unter ein Dach vereint. Die bisherige erste Stellvertreterin kam nicht mit unter das gemeinsame Dach und somit rückte der bisherige zweite Stellvertreter auf ihre Stelle. Von der Größe des Amtes her dürfen wir eine Vertrauensperson und zwei stellvertretende Personen wählen. Bei der Stellvertreterwahl 2002 hatte sich aber noch eine dritte Person zur Wahl gestellt, hat es aber von der Stimmenzahl "nicht gepackt"(sorry).
Die Frage lautet : Darf die amtierende Vertrauensperson, durch das Nachrücken der bisherigen zweiten, stellvertretenden Person, diese dritte, nicht gewählte Person einfach, quasi diktatorisch, als nunmehr zweite stellvertretende Person bestimmen>
Eine Antwort wäre nett. Danke.


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