Nachrücker nach Verwaltungsreform (Wahlen)

wolfgang persch @, mainz, Friday, 30.06.2006, 12:02 (vor 6520 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,
vielen Dank auch Dir für Deine Antwort.
Aber aufgrund des weiterhin andauernden, regelverletzenden und undemokratischen Verhaltens besagter SBVP kann dieses nicht länger unter der Maßgabe bald stattfindender Neuwahlen und eines eventuell zu erwartenden Umdenkens hingenommen werden. Auslöser war - ganz kurz - das diktatorische Einsetzen eines PR-Kollegen auf die Stelle des 2. Stlvtrs. Jüngst ergab sich folgendes: Die SBVP/PR'in hat sich nicht nur beim PR Unterstützung und sogar Zustimmung für ihr Tun geholt, sie benutzt auch den Verteiler des PR um ihre Handlung öffentlich zu verkünden. Es ist zwar korrekt, daß SBV und PR, als Integrationsteam zusammenarbeiten, aber wäre es in dieser Situation nicht richtiger gewesen, den 1.Stlvtr. miteinzubeziehen> Das war nicht der Fall.
Es stellt sich mir die Frage, ob jetzt nicht die hierfür zuständige Gerichtsbarkeit eingeschaltet werden könnte.


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