Nachrücker (Wahlen)

wolfgang persch @, mainz, Friday, 09.06.2006, 16:58 (vor 6541 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
vielen Dank zunächst mal für die schnelle Antwort. Dazu folgendes, " nicht gepackt" bedeutet, daß die dritte Person, die sich für die Position der zweiten stellvertretenden Vertrauensperson zur Wahl gestellt hat, nicht gewählt wurde. Wir haben eine Vertrauensperson und zwei Stellvertreter(Innen). Durch den Ausfall der ersten stellvertretenden Vertrauensperson rückte die zweite nach. Eine Dritte gab es nicht. Gemäß SGB IX und der Broschüre vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt - ( Seite 15, 2.4, letzter Satz) können nur gewählte stellvertretende Personen aufrücken, nicht jene mit der nächsthöheren Stimmenzahl. Die Vertrauensperson hätte hier entweder eine Neuwahl ansetzen müssen oder auf die im Herbst stattfindenden Wahlen hinweisen können um auf eine zweite stellvertetende Person bis dahin zu verzichten.
Die Vertrauensperson hat hier so wie es scheint Kraft eigener Willkür und gegen die gesetzlichen Bestimmungen agiert.
Das ist unser Problem, wie ist hier weiter zu verfahren>>>>>>>


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