Anordnung der Mehrarbeit (Allgemeines)
Moin Moin,
ergänzend möchte ich auf den § 179,6 SGB IX hinweisen, wo geregelt ist, dass Du für Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erhältst.
Die Mehrarbeit würde ich dem Arbeitgeber mitteilen, wenn er diese nicht sowieso über elektronische Zeiterfassung o.ä. mitbekommt.
Liebe Grüße
Hendrik