Anordnung der Mehrarbeit (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 22.03.2019, 11:17 (vor 1861 Tagen) @ albarracin

Moin Moin,

ergänzend möchte ich auf den § 179,6 SGB IX hinweisen, wo geregelt ist, dass Du für Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erhältst.

Die Mehrarbeit würde ich dem Arbeitgeber mitteilen, wenn er diese nicht sowieso über elektronische Zeiterfassung o.ä. mitbekommt.

Liebe Grüße

Hendrik


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