Anordnung der Mehrarbeit (Allgemeines)
Bin ich als SBV berechtigt das für meine Stunden anfallenden Mehrarbeitsformular als Anordnender zu unterschreiben und somit anzuordnen?
Hallo,
weil eine Mandatstätigkeit keine Arbeit im Sinne des ArbZG sein dürfte, kann folglich insoweit für diese SBV-Amtstätigkeit m.E. schon rein logisch-begrifflich keine Mehrarbeit angeordnet werden.
Gruß,
Cebulon