Anordnung der Mehrarbeit (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 24.03.2019, 19:14 (vor 1859 Tagen) @ Westbrink

Hallo,
Bin ich als SBV berechtigt das für meine Stunden anfallenden Mehrarbeitsformular als Anornender zu unterschreiben und somit anzuordnen?

Hallo,

Deine Frage gibt keine Auskunft zu Deiner Stellung im Betrieb? Zu 100% Freigestellt?

Falls nicht, muss eine Wertung der vertraglich geschuldeten und der SBV-Tätigkeit gemacht werden. Und hier ist es so, dass die SBV-Tätigkeit vorrangig der vertraglich geschuldeten Tätigkeit ist, d.h. Mehrarbeit bei der SBV-Tätigkeit kann erst entstehen, wenn die vertraglich geschuldete Tätigkeit gleich NULL ist.

Falls ja, hängt es nach m.M. sehr nach dem betrieblichen Reglungen und Defination von Mehrarbeit ab. Stimme es mit der Geschäftsleitung ab.

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion