Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben? (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Monday, 01.04.2019, 12:52 (vor 1846 Tagen)

Eine Mitarbeiterin ist von "Burn-Out" betroffen und hat vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 30 erhalten. Sie befindet sich derzeit in der Wiedereingliederung, in der sie wie bekannt krankgeschrieben ist. Der Agentur für Arbeit hatte diese Mitarbeiterin schon kontaktiert, damit sie den Antrag auf Gleichstellung beantragen kann. Die Agentur für Arbeit hat ihr mitgeteilt, dass sie diesen Antrag noch nicht stellen kann, da sie krankgeschrieben ist.

Meine Vorgehensweise ist jetzt wie folgt: Ich bereite schon die Unterlagen auf Gleichstellung mit ihr vor und der Betriebsrat ebenso (Stellungnahme). Sobald sie arbeitsfähig ist, kann sie den Antrag an die Agentur für Arbeit schicken, korrekt?

Auf einem Kurs bei KomSem hatte ich gelernt, dass der Kündigungsschutz während des Antragsverfahrens schon gilt, d.h. sie reicht den Antrag am Datum x ein. Sollte sie gekündigt werden nach Datum x und der Antragsverfahren läuft, gilt ihr Kündigungsschutz. Ist das korrekt?

Danke im voraus.


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