Antrag auf Gleichstellung - Nicht während krankgeschrieben? (Antragstellung / Widerspruch)

gunnar, Monday, 01.04.2019, 14:35 (vor 1823 Tagen) @ Pernille

Auf einem Kurs bei KomSem hatte ich gelernt, dass der Kündigungsschutz während des Antragsverfahrens schon gilt, d.h. sie reicht den Antrag am Datum x ein. Sollte sie gekündigt werden nach Datum x und der Antragsverfahren läuft, gilt ihr Kündigungsschutz. Ist das korrekt?

Auch hatte Kurse bei KomSem.
War nun bei verschiedenen 2 Themen, bei denen das Thema behnadlt worden ist.
Da die Referenten bestimmt nicht mal so und mal so was aussagen, gehe ich davon aus, dass du was flasch verstanden hast.
Schau in dein Seminarscript - da stehts auch drin, dass der Kü_Schutz erst nach 3 Wochen greift.

--
MfG
Gunnar


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