Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 09.05.2019, 15:03 (vor 1814 Tagen) @ onkel

Bei meiner Nachfrage beim Versorgungsamt bekam ich ausweichende Infos.

Hallo, das Versorgungsamt dürfte definitiv nicht zuständig sein, das IntA aber schon nach § 26 SchwbAV, bzw. ein Reha-Träger. Dort wird wohl mit Zuschüssen zu rechnen sein.

Sicherlich nicht in voller Höhe, aber Zuschuss für einen Teil der Aufwendungen, weil Maßnahmen wie "elektrisch öffnende Türen" ja auch anderen zugute kommen. Wichtig: Zuschuss unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme beantragen bzw. ggf. "Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme"!

Außerdem gibt's in einigen Bundesländern bzw. Regionen z.B. bei Architektenkammern spezielle Beratungsstellen zu der Barrierefreiheit, welche professionell beraten rund um das barrierefreie Bauen, aber auch zur Förderung.

Gruß,
Cebulon,


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